Seitdem 31.12.2019 ist die neue A1 Regelung in Kraft getreten. Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B wird das Fahren von Krafträdern der Klasse A1 von nun an erleichtert.
Um ein Motorrad der Klasse A1 führen zu dürfen, musst Du
- mindestens 5 Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen
- das Alter von 25 Jahren erreicht haben
- eine theoretische und praktische Schulung von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten) absolviert haben, deren positiven Abschluss von der besuchten Fahrschule bestätigt wurde.
Nach Abschluss dieser Unterrichtsstunden muss man mit dem vorhanden Dokument zur Führerscheinstelle in der Nähe und die Schlüsselzahl 196 wird im Führerschein vermerkt. Diese Schlüsselzahl berechtigt Dich ein Leichtkraftrad bis 125 ccm3, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und das auch mit Beiwagen, zu fahren. Diese EIntragung berechtigt Dich aber nicht die Erweiterung zu einem A2 Führerschein zu machen. Ebenso gilt diese Regelung nur innerhalb Deutschlands, im Ausland darf also mit dieser Eintragung nicht gefahren werden.